Wer hilft bei Sturzfluten und Hochwasser? Teil 2: Der Kanalnetzbetreiber

Juni 10, 2019

Wer hilft bei Sturzfluten und Hochwasser? Teil 2: Der Kanalnetzbetreiber

Der Herr der Kanäle

Der öffentliche Kanalnetzbetreiber einer Kommune kann als stadteigener Betrieb, als Abwasserzweckverband oder als kommunales Unternehmen (wie Stadtwerke) seine Aufgaben der Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung übernehmen. Der Betreiber finanziert sich aus den Abwassergebühren der privaten und gewerblichen Nutzer des Kanalnetzes. Dieses Geld wird nicht nur für Personal, Neubau und Sanierung der Kanalisation, sondern auch für konzeptionelle Planungen ausgegeben. Solche Konzepte werden genutzt um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, um betriebliches Verbesserungspotential festzustellen oder um weitergehende bauliche Planungen zu ermöglichen.

Jede Menge Wissen

Der öffentliche Kanalnetzbetreiber kann auf langjährige betriebliche Erfahrungen zurückgreifen, setzt neue gesetzliche Regelungen um und schaut im Sinne der Betriebssicherheit auch immer ein Stück weit in die Zukunft. Somit besteht ein großes und umfängliches Wissen über das jeweilige bestehende Netz. Wo bestehen hydraulische Engpässe und wo entstehen neue? Welche Wohngebiete liegen in topographischen Senken? Wie verteilt sich oberflächig abfließendes Wasser aus Starkregenereignissen? Wo liegen besonders schützenswerte Infrastrukturanlagen, wie Pumpwerke, Feuerwehren, Krankenhäuser und so weiter?

Hydraulische Berechnungen

Zentrales Element sind hydraulische Überrechnungen der Leistungsfähigkeit des bestehenden Abwassernetzes. Jeder Betreiber lässt in bestimmten Abständen sein Netz ganz oder teilweise hydraulisch berechnen. Dies ist notwendig, da sich durch zusätzliche Bebauung  von Wohn- oder Gewerbegebieten Abflüsse verändern können. Ebenso durch die Veränderung von Nutzerverhalten, die Abkopplung von Flächen oder durch das Schließen von Baulücken. Um zusätzliche Regenwasserabflüsse schadlos ableiten zu können bedarf es zusätzlich eines intelligenten Regenwassermanagements.

Findet der öffentliche Netzbetreiber Engpässe in seinem Kanalsystem, wird geprüft ob der Betrieb immer noch innerhalb der Grenzen der allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Das bedeutet, wenn bestimmte jährliche Häufigkeiten von Überstauereignissen (Abwasser tritt bei Niederschlag aus dem Kanalnetz aus) nicht überschritten werden, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da Kanalnetze unter Rückstau betrieben werden dürfen. Selbst wenn die Häufigkeiten überschritten werden, wird in den seltensten Fällen ein größeres Kanalnetz erbaut. Warum erfahren Sie hier.

Gekoppelte Berechnungen schließen die Topographie mit ein

Inzwischen werden Berechnungsprogramme angewendet die berechnen können, wie viel Wasser aus der Kanalisation austritt beziehungsweise gar nicht in diese gelangt und welche Fließwege sich dann bei Starkregenereignissen ergeben. So kann ermittelt werden, wo die Gefahr einer Sturzflut besteht und welche Schäden diese anrichten könnte.

Beratung wird nicht überall angeboten

Sprechen Sie Ihren Kanalnetzbetreiber einfach mal an und erkundigen Sie sich nach Beratungsleistungen. Fragen Sie nach den Ergebnissen von hydraulischen Berechnungen in Ihrem Wohnumfeld und ob diese vom Netzbetreiber erläutert werden könnten. Beachten Sie aber, dass Sie sich in jedem Fall unbedingt selber vor Rückstau sichern müssen.

Sollten Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben, können Sie auf der Webseite  Hochwasserpass des HKC in Köln nach Beratern in Ihrer Gegend suchen. Was der Hochwasserpass ist, erfahren Sie hier.

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