Gewässerschadenhaftpflicht-versicherung

Mai 14, 2017

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist anzuraten

Im Wasserhaushaltsgesetz § 89 Absatz 2 steht in Bezug auf die Haftungsfrage folgendes: „Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, und wird dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, so ist der Betreiber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet“.

Ölheizungen haben großes Schadenspotenzial

Kurz gesagt: Gelangt Wasser aus Ihrer Ölheizung in ein Gewässer (auch Grundwasser zählt zu den Gewässern), haften Sie für den entstandenen Umweltschaden.

Havarie kann sehr teuer werden

Der Schaden kann bei einer Havarie von mehreren 1.000 Litern Heizöl beträchtliche Ausmaße annehmen. Außerdem entsteht dem Verursacher der Gewässerverschmutzung ja auch noch der Schaden des abhanden gekommenen Heizöls, der defekten Tanks sowie von weiterem zerstörtem Mobiliar und baulichen Schäden innerhalb des eigenen Gebäudes.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist nicht teuer

Aus diesem Grunde ist jedem Ölheizungsbetreiber eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung anzuraten. Diese Versicherung ist nicht besonders teuer (ab etwa 30 € pro Jahr), da glücklicherweise solche Schäden relativ selten sind. Kommt es allerdings zu einem Schaden, sind die Kosten i.d.R. sehr hoch.

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