Immer häufiger verursacht Hochwasser teure Schäden. Die Bundesländer wollen deshalb eine Pflichtversicherung
Von Johanna Apel aus der LZ vom 21.12.202
Immer häufiger verursacht Hochwasser teure Schäden. Die Bundesländer wollen deshalb eine Pflichtversicherung
Berlin. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht etwa 300 000 Adressen in Deutschland durch Hochwasser gefährdet. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen forderte deshalb: „Wir brauchen jetzt ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten.“
Spätestens seit der Ahrtal-Katastrophe und dem Hochwasser in Süddeutschland Anfang Juni kommt vermehrt eine Police ins Spiel: die Elementarschadenversicherung. Sie deckt Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Hochwasser oder andere Naturgewalten ab, bei denen Wohngebäude- oder Hausratversicherungen an die Grenzen kommen.
Alle Bundesländer wollen, dass sie Pflicht wird. Die Bundesregierung und die Versicherungslobby sind aber dagegen, deshalb gibt es dazu bislang keine Regelung. In der Debatte rund um eine verpflichtende Versicherung geht es auch darum, wer anderenfalls für die Schäden aufkommt. Springt die öffentliche Hand ein, muss das durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gedeckt werden.
Hausbesitzerinnen und -besitzer, die über eine Elementarschadenversicherung nachdenken, sollten ein paar Dinge beachten. Erstens die Wartezeit, die je nach Tarif 14 Tage bis sechs Monate dauern kann. „Nicht jeder Schaden wird sofort nach Abschluss übernommen“, gibt Wolfgang Schütz vom Verbraucherportal Verivox zu bedenken.
Zweitens rät er, die Bedingungen zu prüfen: Einige Versicherer verlangen nämlich, dass vorab schon etwas unternommen wurde, um Schäden abzuwenden. „Hierzu können beispielsweise Rückstauklappen gehören, um das Rückstaurisiko zu mindern“, erklärt Schütz.
Drittens müssten Hauseigentümer im Schadensfall meist einen gewissen Anteil der Schadenshöhe selbst zahlen – und der muss gestemmt werden können.
Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt unter anderem vom Baujahr oder vom Wohngebiet ab. „Deutschland ist in vier ZÜRS-Zonen eingeteilt. Jede Zone beschreibt, wie hoch das Risiko in dieser Region ist, dass Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen auftreten können“, sagt der Versicherungsexperte – und rechnet vor: „Für ein Einfamilienhaus, Baujahr 2023, mit 110 Quadratmetern Wohnfläche in den ZÜRS-Zonen 1 und 2 kostet die Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz beispielsweise rund 222 Euro.“ Das bezieht sich auf die jährlichen Kosten, die in Zone 3 noch mal höher sind. In der ZÜRS-Zone 4 findet man laut Schütz sogar nur noch sehr schwer einen Elementarschutz. Der GDV bietet übrigens einen Hochwassercheck an, bei dem Sie Ihren Wohnort eingeben können. Um die eigenen vier Wände sicherer zu machen, können Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer auch selbst aktiv werden – beispielsweise, indem sie im Garten auf Wasserfließwege achten und dafür sorgen, dass es versickern kann. Regenrinnen und Fallrohre sollten zudem regelmäßig gereinigt werden.
Mieterinnen und Mieter sind da in einer anderen Position. In der Regel entscheiden sie nicht selbst, wie ein Haus ge- und versichert ist. Kommt es durch Wetterkapriolen zu Schäden an einem Haus, haften also Vermieterinnen und Vermieter.
Wie der Mieterverein München erklärt, kann es sogar eine Mietminderung geben, wenn die Wohnung aufgrund von Unwetterschäden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist. In einem solchen Fall sollte der Schaden auf jeden Fall gut dokumentiert werden. Trifft die Mieterin oder den Mieter allerdings die Schuld – etwa, weil sie oder er vergisst, das Kellerfenster zu schließen und der Keller dann vollläuft – muss sie oder er sich dafür verantworten.