Elementarschadenversicherung

Mai 14, 2017

Elementarschadenversicherung

Hochwasserschäden und Schäden die durch Sturzfluten verursacht werden, sind nur von der erweiterten Elementarschadensversicherung gedeckt. Zusätzlich bietet diese Versicherung noch die finanzielle Absicherung von Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Erdrutschen, Erd­senkungen und Vulkanausbrüchen.

Kalkulation der Versicherer

Die Versicherer berechnen die Höhe der Versicherungsraten anhand einer individuellen Gefährdungsbeurteilung für alle eben aufgeführten zu versichernden Risiken. Den größten Anteil an der Preisbildung haben allerdings die Hochwasserereignisse, deren Gefahr u.a. durch die ZÜRS Geo-Zonen, also das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken eingeteilt wird.

Finanztip.de schreibt: Nach Angaben der Versicherungswirtschaft fallen etwa 280.000 Haushalte in die ZÜRS-Zone 4, also in der für die Versicherten schlechtesten Kategorie. Auch die Wahrscheinlichkeit eines Erdbebens geht gewichtet in den Beitrag ein. Die übrigen Elementargefahren werden einheitlich eingerechnet. In einigen Bundesländern können Sie auf der Online-Plattform „kompass-naturgefahren.de“ prüfen, wie sehr Ihre Immobilie gefährdet ist.

Ein Versicherer ist zu empfehlen

Für eine schnellere Abwicklung von hochwasserbedingten Schäden kann es hilfreich sein, die Wohngebäude-, die Hausrat- und auch die erweiterte Elementarschadensversicherung bei dem gleichen Versicherungsunternehmen zu haben. Dadurch ersparen Sie sich zeitraubenden Streit zwischen den Zuständigkeiten der einzelnen Versicherer.

Keine Regulierung bei Rückstauschäden

Schäden durch Rückstau im Kanal und in den Keller eindringendes Grundwasser sind nicht versichert.

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