Hausratversicherung

Mai 14, 2017

Hausratversicherung reguliert Schäden am Inventar

Hausratversicherungen ersetzen den Schaden am Inventar des geschädigten Gebäudes. Alle beweglichen Sachen und Wertgegenstände sind versichert. Dazu gehören bspw. auch die Einbau­küche sowie Bodenbeläge. Ein Schaden kann durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdieb­stahl oder Blitzschlag entstehen. Ersetzt wird der Neuwert der beschädigten Gegenstände.

Ohne Elementarversicherung geht es nicht

Sturzfluten- und Hoch­wasser­schäden sind in der normalen Hausratversicherung nicht mitversichert. Diesen Schutz gibt es nur über die zusätzlich abzuschließende Elementarschadenversicherung.

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