Hausratversicherung reguliert Schäden am Inventar
Hausratversicherungen ersetzen den Schaden am Inventar des geschädigten Gebäudes. Alle beweglichen Sachen und Wertgegenstände sind versichert. Dazu gehören bspw. auch die Einbauküche sowie Bodenbeläge. Ein Schaden kann durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Blitzschlag entstehen. Ersetzt wird der Neuwert der beschädigten Gegenstände.
Ohne Elementarversicherung geht es nicht
Sturzfluten- und Hochwasserschäden sind in der normalen Hausratversicherung nicht mitversichert. Diesen Schutz gibt es nur über die zusätzlich abzuschließende Elementarschadenversicherung.